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Schwimmbadanlagen Gutachten

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Fiedler GmbH

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Am 14.Februar 2023 wurde die bisher geltende Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (aus dem Jahr 1991) überarbeitet.

Ein Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befund und Gutachten.

 

Das Aufgabengebiet für Private, Hotel- und kommunale Bäderbetriebe:

  • Schwimmbäderbau
  • Schwimmbadtechnik
  • Whirlpool
  • Folienverlegetechnik
  • Oberflächentechnik für Stein, Edelstahl, Folie, Polyester, ...
  • Werkstoffprüfung
  • Strömungstechnik
  • Pumpentechnik, Filtertechnik
  • Hygienetechnik
  • Prüfung von Wasserwerten
  • Steuerungstechnik, Desinfektion
  • Mess- und Regeltechnik
  • Lärm- / Geräuschmessung
  • Feuchtemessung
  • Stein- und Holzarbeiten um ein Schwimmbad
  • Prüf-Gutachten nach EN 13451, EN 15288, neue DIN 19643, ÖN 6215, 6216, 6217 u.a. Gegengutachten bei unschlüssigen Angaben

 

Das Technische Büro Fiedler berät sie in allen diesen Belangen gerne!