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Fiedler GmbH

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Vorsicht!

Bei Beschäftigung spezieller Gruppen von Arbeitnehmern (z.B. Frauen oder Jugendliche) gibt es zusätzliche Vorgaben für die Evaluierung.

 

Die Unterweisung ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt und unterstützt das Ziel der gesundheits- und sicherheitsgerechten Arbeit. Darüber hinaus trägt sie als wichtiges Instrument zum reibungslosen Arbeitsablauf und somit zum Erfolg des Betriebes bei.

Unterweisung beinhaltet verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen und kann auch als Schulung verstanden werden. Unterweisung zielt auf ein richtiges Verhalten an einem konkreten Arbeitsplatz oder bei einer bestimmten Tätigkeit ab.


In jedem Fall muss eine Unterweisung erfolgen:

  • vor erstmaliger Tätigkeitsaufnahme
  • bei Versetzung oder Änderung des Aufgabenbereichs
  • bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren n nach Unfällen oder Beinaheunfällen
  • wenn dies auf Grund der Arbeitsplatzevaluierung als notwendig erkannt wurde

Das Technische Büro Fiedler unterstützt und Berät sie gerne im Bereich der Unterweisung.
Wir führen auch gerne Unterweisungen in Ihrem Betrieb durch. Diese Unterweisung wird natürlichen den Gegebenheiten Ihres Betriebes angepasst.