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Wasseraufbereitung

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Die Evaluierung hat jeder Arbeitgeber, auch wenn nur ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, durchzuführen.

Sie sind im Unternehmen für die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen zuständig? Ihnen fehlt aber die Zeit sich über alle Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. In unserem Seminar bekommen Sie in kompakter Form einen Überblick über die wesentlichen aktuellen gesetzlichen Anforderungen, die an Ihr Unter-nehmen als Gewässerbenutzer, Direkt- oder Indirekteinleiter gestellt werden.

 

Wasserrecht – Juristisches Wissen verständlich und praxisnah

Für die Gewässerbenutzung und die Nutzung von Abwasseranlagen ist eine Zulassung nach Wasserhaushaltgesetz notwendig. Spezifische Anforderungen werden darüber hinaus an Unternehmen als Direkt- oder Indirekteinleiter gestellt. Landesrechtliche Anforderungen verkomplizieren die Rechtsmaterie und deren Vollzug.

Im Seminar „Crash-Kurs Wasserrecht“ erfahren Sie,

  • was Gewässerbenutzungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Voraussetzungen für deren Zulassung sind.
  • welche verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Anforderungen an industrielle Direkt- und Indirekteinleiter gestellt werden.
  • welche Besonderheiten sich durch die neue IED-Richtlinie und die zugehörigen BVT-Merkblätter ergeben.
  • was Sie beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der neuen Bundes-Anlagenverordnung (AwSV) beachten müssen.