planung

Vertretung gegenüber Arbeitsinspektorrat

Kontakt

Technisches Büro
Fiedler GmbH

Gewerbepark 3
4052 Ansfelden
+43 7229 23 8 78
office@tb-fiedler.at

> Kontakt

Logo technisches buero

Am 14.Februar 2023 wurde die bisher geltende Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (aus dem Jahr 1991) überarbeitet.

Die Arbeitsinspektion hat durch ihre Tätigkeit dazu beizutragen, dass durch geeignete Maßnahmen ein möglichst wirksamer Arbeitnehmerschutz erreicht wird.

 

Zu diesem Zweck hat die Arbeitsinspektion vor allem die Einhaltung der dem Schutz der Arbeitnehmer dienenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen zu überwachen, soweit diese

  • den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit,
  • die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen,
  • die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen, vor allem auch während der Schwangerschaft und nach der Entbindung,
  • die Beschäftigung besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmer (Behinderter),
  • die Arbeitszeit, die Ruhepausen, die tägliche Ruhezeit, die Arbeitsruhe, die Urlaubsaufzeichnungen und
  • die Heimarbeit betreffen.

 

Die Arbeitsinspektion ist nicht nur Kontroll- und Aufsichtsorgan. Sie hat auch den gesetzlichen Auftrag, die Arbeitgeber zur Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des Arbeitnehmerschutzes anzuhalten und sie nötigenfalls zu beraten.

 

Wir vertreten Sie gegenüber dem Arbeitsinspektorat gerne und sind auch gerne bei angekündigten Kontrollen in Ihrer Firma vor Ort um Sie Best möglichst zu vertreten!