arbeitsschutz

§82b Überprüfung

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Die Evaluierung hat jeder Arbeitgeber, auch wenn nur ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, durchzuführen.

Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden sowie den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist ohne weitere Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.

In dieser wiederkehrenden Prüfung wird der Genehmigungsstand überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Überprüfungsprotokoll ausgestellt in dem auch etwaige Mängel aufgezeigt werden.